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Wichtige Urteile zum Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das Teilzeit- und Befristungsrecht ist in hohem Maße von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geprägt. Wer also wissen will, ob er etwa einen Anspruch auf Teilzeit hat oder ob sein Arbeitsvertrag zu Unrecht erneut befristet worden ist, dem hilft ein Blick in das Gesetz nicht immer weiter.

 

An dieser Stelle finden Sie einige wichtige Urteile zum Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

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1. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil v. 14.10.2003, Az.: 9 AZR 100/03: Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen auf Teilzeitbeschäftigung bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten Arbeitszeit, ohne dass es einer Zustimmung des Arbeitgebers zur Änderung der vertraglichen Pflichten bedarf. Juracity hier Download
2. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil v. 21.06.2005, Az.: 9 AZR 409/04: Begehrt ein Arbeitnehmer die Verringerung seiner wöchentlichen Arbeitszeit, so kann sich der Arbeitgeber mit Erfolg nach § 8 Abs. 4 Satz 1 und 2 TzBfG darauf berufen, diesem Wunsch stünden betriebliche Gründe entgegen, weil der Einsatz einer Ersatzkraft erforderlich sei, durch deren laufende Fortbildung unverhältnismäßige zusätzliche Kosten entstünden. Juracity hier Download
3. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil v. 19.08.2003, Az.: 9 AZR 542/02 : Ein Betreuungskonzept in einem heilpädagogischen Kindergarten kann einem Teilzeitwunsch entgegenstehen. Juracity hier Download

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