Am 31.12.2007 läuft mein befristeter Arbeitsvertrag bei der Stadt Solingen aus. Ich habe eine Person die sich im Schwangerschafts Sonderurlaub befindet vertreten. Jetzt hat sich heraus gestellt das diese Person nicht wieder kommt.
Habe ich jetzt einen Anspuch auf diese Stelle?
Mein Chef meint nicht und hat die Stellle schon einer Kollegin versprochen die bis jetzt privat bei ihm angestellt war.
Er drängt mich das ich mir etwas anderes suchen soll obwohl ich meine das diese Stelle mir zu steht. Jetzt weiß ich nicht wer im Recht ist und was ich machen soll!
Liebe Fragestellerin,
leider hat Ihr Chef im Ergebnis recht.
Nach der Rechtsprechung kommt es für die Frage, ob ein befristeter Arbeitsvertrag in Ordnung ist, grundsätzlich nur auf die Situation beim Abschluß des befristeten Vertrages an. Wenn damals noch nicht abzusehen war, dass Ihre Kollegin nicht wider kommt, ist die Befristung grundsätzlich in Ordnung. Nachträgliche Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Befristung.
Das führt - wie in Ihrem Falle - häufig dazu, dass Elternzeitvertretungen ausscheiden und dafür neue Mitarbeiterinnen eingestellt werden, quasi auf die gleiche Stelle, wenn die Elternzeitlerin, was ja nicht ganz selten ist, nach dem Ende der Elternzeit doch nicht wiederkommt.
Ich finde diese Rechtsprechung übrigens auch nicht in Ordnung, aber sie stammt leider vom obersten Arbeitsgericht, dem Bundesarbeitsgericht.
Ob andere Unwirksamkeitsgründe bestehen, kann ich natürlich nicht beurteilen. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, sollten Sie einen fachlich versierten Anwalt aufsuchen und den Vertrag mitnehmen.
Auf den hier angesprochenen Grund können Sie sich leider nicht stützen, wenn Sie die Unwirksamkeit der Befristung geltend machen wollen. Leider. Sie sollten daher tatsächlich frühzeitig auch nach anderen Alternativen Ausschau halten. Ich hoffe, dass Sie schnell eine neue Stelle finden oder sich bei der Stadt Solingen noch eine Lösung findet.
Mit freundlichen Grüssen
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
Michael W. Felser
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Michael W. Felser, Rechtsanwalt