Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen befinden sich in einem Schwebezustand, der eine solide Planung der Zukunft wie z.B. der Kauf eines Hauses oder die Gründung einer Familie so gut wie unmöglich macht. Von Befristungen profitieren Arbeitgeber, die fast ohne unternehmerisches Risiko Arbeitnehmer einstellen können, von denen zu erwarten ist, dass sie ganz besonders engagiert zu Werke gehen - in der Hoffnung, dass sie auch nach Ablauf der Befristung weiterbeschäftigt werden. Befristete Verträge werden häufig als verlängerte Probezeit genutzt. Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Ingrid Sehrbrock, forderte deshalb in der "Berliner Zeitung" eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, wonach jede Befristungen begründet werden muss. "Damit wären Vertretungen oder Abdeckung von Auftragsspitzen erlaubt, Befristungen ins Blaue hinein aber nicht", sagte sie der Zeitung.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hingegen hat ganz andere Pläne: Sie will die Liberalisierung des Arbeitsmarktes forcieren. Arbeitsministerin von der Leyen hat bereits ein Gesetz in der Schublade, das Befristungen noch leichter erlaubt. Die Zeitungen der WAZ-Gruppe berichteten am Donnerstag, dass das Arbeitsministerium voraussichtlich im Mai einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundestag einbringen will. Es ist kaum zu erwarten, dass der Gesetzesentwurf in der ersten Mai-Woche im Bundestag landet, denn am 9. Mai ist die NRW-Wahl…